Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stege Immobilien GbR – Fischerhagen 11, 32469 Petershagen

Vorbemerkung


Die Firma Stege Immobilien GbR (nachstehend als „Makler“ bezeichnet) ist als Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen eine Vergütung (Provision) tätig.
Im rechtsgeschäftlichen Umgang mit unseren Auftraggebern stellen wir zusätzlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich in Schriftform bestätigen. Diese Abweichungen finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sofern individualvertragliche Regelungen bestehen, welche von den AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die individualvertraglichen Regelungen vor.

    1. Geltungsbereich
    Die nachstehend aufgeführten AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Makler und dem Auftraggeber. Auftraggeber im Sinne dieses Vertrages kann insbesondere Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Käufer, Mieter, Pächter eines Grundstücks oder einer Immobilie sein.

    2. Maklervertrag
    Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Makler kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung (z. B. der Maklervertrag), Inanspruchnahme der Nachweis-/Vermittlungstätigkeit oder mit der Anforderung einer Leistung (z. B. Einholung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder der Aufnahme von Verhandlungen mit der anderen Partei eines beabsichtigten Vertrags) eines von dem Makler angebotenen Objektes zustande.

    Änderungen und Ergänzungen der mit dem Makler geschlossenen Verträge bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden sind hingegen unwirksam. Sofern abweichende Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber nichts anderes vorsehen, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate. Diese verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrags schriftlich kündigt.

    3. Informationspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung für die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben liegt dabei beim Auftraggeber.

    4. Maklerprovision
    Gemäß § 652 Abs. 1 BGB wird der Provisionsanspruch mit Abschluss eines wirksamen Hauptvertrags fällig, sofern dieser auf einer vertragsgemäßen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Vertragsabschluss mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner erfolgt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler nicht mehr an den späteren Verhandlungen beteiligt ist oder eine andere Person die Verhandlungen übernimmt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers lediglich mitursächlich für den Abschluss eines Vertrages war.

    Der Anspruch auf Provision des Maklers bleibt auch dann bestehen, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben, rückgängig gemacht oder einvernehmlich beendet wird.

    Es gilt der im Maklervertrag festgehaltene oder im Exposé genannte Provisionssatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler umgehend über Vertragsabschlüsse zu informieren, insbesondere über die Vertragsparteien, deren Zeitpunkt und der Höhe des vereinbarten Kaufpreises Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

    Der Anspruch auf Zahlung der Provision und dessen Fälligkeit entstehen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages. Die Zahlung der Provision hat innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Maklers zu erfolgen

    5. Doppeltätigkeit
    Der Makler ist berechtigt, in Form einer Doppeltätigkeit eine Provision in gleicher Höhe mit der anderen Vertragspartei zu vereinbaren.

    6. Haftung, Haftungsbegrenzung
    Unsere Angebote und Informationen basieren auf den Auskünften, die uns vom Auftraggeber oder von Dritten erteilt wurden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese Informationen nur im zumutbaren Rahmen und übernehmen keine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit. Unsere Prüfung ersetzt nicht die Überprüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber und/oder den Interessenten. Wir empfehlen daher dringend, die Informationen und Unterlagen eigenständig zu überprüfen.
    Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; Irrtümer und Zwischenverwertung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
    Die Haftung des Maklers besteht nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.

    7. Schadenersatz bei Vertragskündigung
    Entfällt der im Maklervertrag vereinbarte Provisionsanspruch mangels Zustandekommens eines Kaufvertrages, verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten oder aus anderen Gründen, so hat der Auftraggeber dem Makler die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere:
      – Kosten für die Exposé-Erstellung 50,00 € zzgl. MwSt. (€ 59,50 inkl. MwSt.),
      – Einholung des Grundbuchauszugs 25,00 € zzgl. MwSt. (29,75 € inkl. MwSt.),
      – Fahrtkosten bei PKW-Nutzung je km 0,40 € zzgl. MwSt. (0,47 € inkl. MwSt.),
      – Kosten je Besichtigungstermin 40,00 € zzgl. MwSt. (47,60 € inkl. MwSt.).
    Die Kosten für Inserate (z. B. in Online-Portalen) oder andere Anzeigen sind in der entstandenen Höhe zu begleichen.

    8. Verbot der Weitergabe von Informationen / Vertraulichkeit
    Sämtliche vom Makler übermittelten Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Maklers untersagt. Die von uns erstellten Bilder, Videos, Exposés, Texte, Objektdarstellungen sowie Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe an Dritte – auch in Auszügen – ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
    Auch nach Beendigung des Maklervertrags behalten wir uns das Recht vor, diese weiterhin zu verwenden. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Kaufvertrag ab, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Maklers wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

    9. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des restlichen Vertrages und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Reset password

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.

Powered by Estatik