Maklercortage

Die Maklerkosten bei der Vermittlung von Objekten

Wenn ein Immobilienkauf geplant ist, spielen die Maklerkosten eine entscheidende Rolle. Diese Gebühren, auch als Maklerprovision oder Courtage bekannt, sind die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungs- und Beratungsleistungen erhält. Da der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oft eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben ist, kann ein Makler eine wertvolle Unterstützung bieten. Doch wie setzen sich die Maklerkosten zusammen, wer trägt diese Kosten, und welche rechtlichen Regelungen gelten?

Was sind Maklerkosten?

Maklerkosten entstehen, wenn ein Immobilienmakler erfolgreich einen Kaufvertrag vermittelt. Sie umfassen Dienstleistungen wie die Bewertung der Immobilie, Vermarktung, Organisation von Besichtigungen, Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer sowie die Begleitung bis zur Vertragsunterzeichnung. Die Maklerprovision wird dabei prozentual zum Kaufpreis berechnet und variiert je nach Region, Art der Immobilie und Umfang der Dienstleistung.

Wann darf ein Immobilienmakler die Zahlung der Maklercourtage verlangen?

Die Maklerprovision ist nur dann fällig, wenn ein gültiger Kaufvertrag über die Immobilie zustande kommt und der Makler diesen Vertrag erfolgreich vermittelt hat. Das bedeutet, dass der Makler erst nach Vertragsunterzeichnung einen rechtlichen Anspruch auf seine Provision hat. Ein sogenannter Maklervertrag zwischen den Parteien regelt die Bedingungen der Zahlung und die Höhe der Courtage.

Durchschnittliche Kosten für die Maklerprovision

Die Höhe der Maklerprovision variiert in Deutschland je nach Bundesland. Sie liegt in der Regel zwischen 5 und 7 Prozent zuzüglich MwSt. des Kaufpreises. Seit der Reform des Maklerrechts im Dezember 2020 müssen diese Kosten zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, wenn der Makler für beide Parteien tätig ist. Hier eine Übersicht der durchschnittlichen Provisionssätze je Bundesland:

Bundesland

Durchschnittliche Maklerprovision

Bayern

7,14 %

Berlin

6,00 %

Bremen

5,95 %

Hamburg

6,25 %

Hessen

5,95 %

Niedersachsen

7,14 %

Nordrhein-Westfalen

7,14 %

Rheinland-Pfalz

7,14 %

Saarland

7,14 %

Sachsen

7,14 %

Schleswig-Holstein

7,14 %

Thüringen

7,14 %

Wann ist die Provision zu zahlen?

Die Maklerprovision wird fällig, sobald der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterschrieben ist. In der Praxis wird sie meistens kurz nach der Unterzeichnung, oftmals im Rahmen der finanziellen Abwicklung des Kaufes, durch den Notar oder auf direkte Anweisung durch den Käufer oder Verkäufer an den Makler überwiesen. Es gibt jedoch keine allgemeingültige Regel, wann genau die Zahlung erfolgt, solange der Kaufvertrag wirksam zustande kommt.

In welchen Fällen entfällt der Provisionsanspruch des Maklers?

Es gibt Situationen, in denen der Anspruch auf Maklerprovision entfällt. Hier sind einige Fälle, in denen der Makler keinen Anspruch auf seine Provision hat:

  • Kein Kaufvertrag zustande gekommen: Wenn der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nicht zustande kommt, besteht kein Provisionsanspruch.

  • Maklervertrag fehlerhaft oder nicht abgeschlossen: Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn ein ordnungsgemäßer Maklervertrag vorliegt.

  • Pflichtverletzungen des Maklers: Wenn der Makler seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt oder gegen die Interessen der Auftraggeber handelt, kann der Anspruch auf Provision entfallen.

  • Eigentlicher Vertragspartner: Der Makler darf kein direkter Vertragspartner des Käufers oder Verkäufers sein. Sollte er das sein, verliert er seinen Anspruch auf die Provision.

Für welche Immobilien-Verträge gilt die Neuregelung der Maklercourtage?

Die Neuregelung der Maklerprovision, die im Dezember 2020 in Kraft trat, gilt für Kaufverträge von Wohnimmobilien. Dazu gehören Häuser, Wohnungen und Baugrundstücke, die zu Wohnzwecken dienen. Sie gilt allerdings nicht für gewerbliche Immobilien oder reine Grundstückskäufe ohne Wohnimmobilie. Gewerbliche Kaufverträge unterliegen nach wie vor individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer, Verkäufer und Makler.

Zusammenfasung

Die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen sind ein zentraler Aspekt beim Immobilienkauf. Die Reform des Maklerrechts sorgt für mehr Transparenz und eine faire Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Immobilienmakler bietet mit seiner Expertise und Erfahrung wertvolle Unterstützung bei der Abwicklung des Kaufprozesses, was seine Provision rechtfertigt. Käufer und Verkäufer sollten jedoch stets im Vorfeld die Maklerkosten und vertraglichen Regelungen genau prüfen.

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