Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stege Immobilien GbR – Fischerhagen 11, 32469 Petershagen
Vorbemerkung
Die Firma Stege Immobilien GbR (nachstehend als „Makler“ bezeichnet) ist als Unternehmen im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen eine Vergütung (Provision) tätig. Im rechtsgeschäftlichen Umgang mit unseren Auftraggebern stellen wir zusätzlich die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich in Schriftform bestätigen. Diese Abweichungen finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sofern individualvertragliche Regelungen bestehen, welche von den AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die individualvertraglichen Regelungen vor.-
1. Geltungsbereich
Die nachstehend aufgeführten AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Makler und dem Auftraggeber. Auftraggeber im Sinne dieses Vertrages kann insbesondere Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Käufer, Mieter, Pächter eines Grundstücks oder einer Immobilie sein.
2. Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Makler kommt entweder durch
schriftliche Vereinbarung (z. B. der Maklervertrag), Inanspruchnahme der
Nachweis-/Vermittlungstätigkeit oder mit der Anforderung einer Leistung (z. B. Einholung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder der Aufnahme von Verhandlungen mit der anderen Partei eines beabsichtigten Vertrags) eines von dem Makler angebotenen Objektes zustande.
Änderungen und Ergänzungen der mit dem Makler geschlossenen Verträge bedürfen zur
Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden sind hingegen unwirksam.
Sofern abweichende Vereinbarungen zwischen Makler und Auftraggeber nichts anderes
vorsehen, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate. Diese verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertrags schriftlich kündigt.
3. Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung des
Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortung für die Prüfung der
Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben liegt dabei beim Auftraggeber.
4. Maklerprovision
Gemäß § 652 Abs. 1 BGB wird der Provisionsanspruch mit Abschluss eines wirksamen
Hauptvertrags fällig, sofern dieser auf einer vertragsgemäßen Nachweis- oder
Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. Dies gilt ebenfalls, wenn ein Vertragsabschluss mit
einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner erfolgt, obwohl die
Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler nicht mehr an den
späteren Verhandlungen beteiligt ist oder eine andere Person die Verhandlungen übernimmt. Die
Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers lediglich mitursächlich für
den Abschluss eines Vertrages war.
Der Anspruch auf Provision des Maklers bleibt auch dann bestehen, wenn der nachgewiesene
oder vermittelte Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben, rückgängig gemacht
oder einvernehmlich beendet wird.
Es gilt der im Maklervertrag festgehaltene oder im Exposé genannte Provisionssatz.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler umgehend über Vertragsabschlüsse zu informieren,
insbesondere über die Vertragsparteien, deren Zeitpunkt und der Höhe des vereinbarten
Kaufpreises Diese Auskunftspflicht besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag unter einer
aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Der Anspruch auf Zahlung der Provision und dessen Fälligkeit entstehen zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Hauptvertrages. Die Zahlung der Provision hat innerhalb von 14 Tagen auf das
Konto des Maklers zu erfolgen
5. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, in Form einer Doppeltätigkeit eine Provision in gleicher Höhe mit der
anderen Vertragspartei zu vereinbaren.
6. Haftung, Haftungsbegrenzung
Unsere Angebote und Informationen basieren auf den Auskünften, die uns vom Auftraggeber
oder von Dritten erteilt wurden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, prüfen wir diese
Informationen nur im zumutbaren Rahmen und übernehmen keine Haftung für deren
Vollständigkeit und Richtigkeit. Unsere Prüfung ersetzt nicht die Überprüfung der Unterlagen
durch den Auftraggeber und/oder den Interessenten. Wir empfehlen daher dringend, die
Informationen und Unterlagen eigenständig zu überprüfen.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; Irrtümer und Zwischenverwertung bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
Die Haftung des Maklers besteht nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
7. Schadenersatz bei Vertragskündigung
Entfällt der im Maklervertrag vereinbarte Provisionsanspruch mangels Zustandekommens eines
Kaufvertrages, verstößt der Auftraggeber gegen seine vertraglichen Pflichten oder aus anderen
Gründen, so hat der Auftraggeber dem Makler die in diesem Zusammenhang entstandenen
Kosten zu ersetzen. Dazu gehören insbesondere:
-
– Kosten für die Exposé-Erstellung 50,00 € zzgl. MwSt. (€ 59,50 inkl. MwSt.),
– Einholung des Grundbuchauszugs 25,00 € zzgl. MwSt. (29,75 € inkl. MwSt.),
– Fahrtkosten bei PKW-Nutzung je km 0,40 € zzgl. MwSt. (0,47 € inkl. MwSt.),
– Kosten je Besichtigungstermin 40,00 € zzgl. MwSt. (47,60 € inkl. MwSt.).